Diplom-Pädagoge mit 15-jähriger Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe, davon seit 10 Jahren als insoweit erfahrene Fachkraft mit zusätzlicher Qualifikation als systemischer Berater.
Durch seine langjährige Erfahrung in der Bearbeitung und Begleitung von Kinderschutzfällen führt er Sie mit seinem fundierten Wissen praxisnah durch die Weiterbildung.
Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (InsoFa/IseF)
Diese Weiterbildung qualifiziert Sie umfassend als Kinderschutzfachkraft (InsoFa/IseF) gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG.
Dozent:in
Markus Rohde
Markus Rohde
Das theoretische Fachwissen wird durch die praktische Erfahrung einer Expertin aus der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ergänzt.
Kursinhalte
Als Fachkraft im Kinderschutz tragen Sie täglich dazu bei, das Wohl von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen. Unser Kurs „Insoweit erfahrene Fachkraft" gibt Ihnen das notwendige Wissen und die Handlungssicherheit, um komplexe Kinderschutzfälle kompetent zu begleiten und fachlich fundierte Entscheidungen zu treffen.
Ziel der Weiterbildung ist es, die Teilnehmenden auf das Tätigkeitsfeld einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ gemäß §§8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG vorzubereiten. Hierzu werden rechtliche, fachliche und methodische Grundlagen praxisnah vermittelt, Fachwissen vertieft und durch den Austausch von Praxiserfahrungen der Teilnehmenden ergänzt, um damit die notwendigen Kompetenzen für ein qualifiziertes und strukturiertes Vorgehen in der Prozessbegleitung von Kinderschutzfällen zu schärfen.
Die InsoFa-Weiterbildung (auch bekannt als IseF-Qualifikation) ist eine fundierte Weiterbildung für Fachkräfte mit pädagogischem Tätigkeitsbereich. In unserem Online-Format erwerben Sie alle notwendigen Kompetenzen, um als Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII tätig zu werden.
Was unseren Kurs besonders macht
Das Thema "Inklusion" als wichtiger Bestandteil der Weiterbildung
- Behandlung spezifischer Inhalte zu verschiedenen Behinderungsformen
- Analyse damit verbundener Gefährdungspotentiale
- Entwicklung von Handlungsstrategien für besondere Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung
Exklusiv für Teilnehmende: Angebot der Nachbetreuung
- Reflexion und Beratung erster Fachberatungen innerhalb der Lerngruppe
- Etablierung regelmäßiger Intervisionsgruppen an wechselnden Orten
- Austausch über fachliche Standards und kinderschutzrelevante Themen
Profundes Fachwissen zu einem fairen Preis
- Vermittlung fundierten Fachwissens für Handlungssicherheit in der neuen Funktion
- Angemessener Stundenrahmen im Vergleich zu anderen Anbietern
- Fairer Preis für qualitativ hochwertige Weiterbildung
Details zum Online-Kurs
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Weitere Kurstermine für das Jahr 2026 sind geplant.
Haben Sie vorab Fragen oder möchten sich weitergehend informieren?
Dann melden Sie sich gerne hier für unsere kostenfreie online Info-Veranstaltung am Do., 15.01.2026, von 11:00 - 11:45 Uhr an.
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Umfang
80 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten
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Teilnahmenachweis
Zertifikat mit dem Titel „Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz“ mit dem Zusatz „Inklusiver Kinderschutz"
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Zielgruppe
Die Weiterbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, wie z.B. Mitarbeitende in Jugendämtern, Beratungsstellen, Kindertageseinrichtungen, den Erziehungs- und Eingliederungshilfen, Einrichtungen der Gesundheitshilfe und der Hospizarbeit.
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Kursdauer
3 Monate
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Format
9 Tage (Freitag + Samstag, jeweils 09:00-15:00 Uhr)
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Zusammensetzung
72 UE: Interaktive Online-Vermittlung theoretischen Wissens
8 UE: Durchführung, Reflexion und Dokumentation einer eigenen Fachberatung
Modulübersicht
Modul 1
Fr., 20.03.2026 + Sa., 21.03.2026
- Theoretische und rechtliche Grundlagen im Kinderschutz
Modul 2
Fr., 10.04.2026 + Sa., 11.04.2026
- Inklusion und Partizipation im Kinderschutz
Modul 3
Fr., 24.04.2026 + Sa., 25.04.2026
- Verfahrensablauf bei möglicher Kindeswohlgefährdung
Modul 4
Fr., 15.05.2026 + Sa., 16.05.2026
- Die insoweit erfahrene Fachkraft
Modul 5
Praxisphase + Fr., 19.06.2026
- Reflexionstag nach der Praxisphase mit eigener Fachberatung
Vorteile des Kurses
- Zertifizierung zur „insoweit erfahrenen Fachkraft“ innerhalb von drei Monaten
- Kursleitung mit 10-jähriger Erfahrung in der Schulung von Fachkräften im Kinderschutz
- Interaktive Vermittlung von praxisnahen Inhalten anhand vielfältiger Methoden
- Das Thema Inklusion als fester inhaltlicher Bestandteil des Kurses
- Möglichkeit der Nachbetreuung und Reflexion der eigenen Beratungspraxis
- Exklusives Netzwerk für den fachlichen Austausch
Voraussetzungen
Berufliche Qualifikationen
Teilnehmende müssen über ein abgeschlossenes (sozial-) pädagogisches oder psychologisches (Fach-) Hochschulstudium (z.B. B.A., M.A. oder Diplom) oder über eine abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen oder medizinischen Bereich, z.B. zum/zur Erzieher/Erzieherin oder Krankenpfleger/Krankenpflegerin, und entsprechende Berufserfahrung verfügen.
Kursabschluss und Zertifikat
Erforderlich sind durchgehende persönliche Teilnahme an allen Modulen (Nachholtermine möglich), aktive Mitarbeit sowie die dokumentierte Durchführung einer eigenen Fachberatung. Nach erfolgreichem Abschluss wird das Zertifikat "Insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz" mit Zusatz "Inklusiver Kinderschutz" verliehen.
Technische Voraussetzungen
Zur Teilnahme am Kurs benötigen Sie ein Endgerät mit Internetzugang, ein Mikrofon sowie eine Kamera. Ohne die entsprechenden technischen Voraussetzungen ist eine Teilnahme nicht möglich! Sie erhalten vor dem Kursbeginn alle notwendigen Informationen zur Teilnahme.
Termine
Download
Eine ausführliche Beschreibung der Module steht hier zum Download bereit
Modulübersicht zum Kurs - Insoweit erfahrene Fachkraft Kinderschutz (523,5 KiB)
Was unsere Kund:innen sagen
* Hinweis zur Möglichkeit der Zahlung auf Rechnung / Ratenzahlung
Sollten Sie eine Rechnung als Zahlungsmöglichkeit z.B. für Ihren Arbeitgeber benötigen, schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular an, dann stellen wir Ihnen diese individuell aus.
Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit, die Summe in gleichbleibenden Raten zu zahlen. Diese sind selbstständig vor den jeweiligen Modulen zu überweisen. Weitere Informationen finden Sie in unseren AGB unter § 6 Zahlungen.
Die Möglichkeit der Ratenzahlung können Sie im Buchungsprozess auswählen.
Fragen & Antworten
Der Begriff „insoweit erfahrene Fachkraft“ dient in zentralen Rechtsnormen als Bezeichnung für die beratende Person in Kinderschutzfällen. Umgangssprachlich und regional verschieden werden auch Bezeichnungen wie Kinderschutzfachkraft, InsoFa oder IseF genutzt.
Als Kinderschutzfachkraft beraten Sie Fachkräfte und andere Menschen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung, ob das Wohl eines Kindes gefährdet ist und bei der Entwicklung von Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Kindeswohl zu sichern bzw. wiederherzustellen.
Als Kinderschutzfachkraft bieten sich Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Klassische Berufsfelder für Kinderschutzfachkräfte sind die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. Jugendämter, Beratungsstellen, Anbieter von Hilfen zur Erziehung). Aber auch andere Stelle und Vereine wie z.B. Suchtberatungsstellen sind mögliche Berufsfelder für Kinderschutzfachkräfte.
Neben einem (sozial-)pädagogischen/psychologischen Studium oder einer Ausbildung zum/zur Erzieher/in bedarf es einer mindestens 3-jährigen Praxiserfahrung in einem einschlägigen Berufsfeld der Kinder und Jugendhilfe. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, können Sie bei uns die ebenfalls erforderliche qualifizierende Weiterbildung absolvieren. Eine vorherige Teilnahme an anderen Grundlagenkursen ist nicht erforderlich!
Um den Kurs zu bestehen müssen alle Kurstermine wahrgenommen und eine eigene Fachberatung durchgeführt und reflektiert werden. Das Nachholen von Terminen ist möglich.
Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied. IseF ist die Abkürzung für "insoweit erfahrene Fachkraft", während "Kinderschutzfachkraft" eine gebräuchliche alternative Bezeichnung ist. Beide Begriffe bezeichnen die nach § 8a SGB VIII qualifizierte beratende Person bei Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung.
Als Kinderschutzfachkraft beraten Sie Fachkräfte bei der Einschätzung von Gefährdungsrisiken, unterstützen bei der Erstellung von Schutzkonzepten, begleiten Gespräche mit Erziehungsberechtigten und helfen bei der Entwicklung von Hilfeplänen. Sie sind keine Entscheidungsinstanz, sondern bieten fachliche Beratung auf Augenhöhe.
Ja, für die Tätigkeit als insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) ist eine entsprechende pädagogische Grundausbildung erforderlich. Unsere Online-Weiterbildung zur Kinderschutzfachkraft vermittelt Ihnen alle erforderlichen Kompetenzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
In der Fachpraxis werden verschiedene Begriffe verwendet: Die "insoweit erfahrene Fachkraft" (InsoFa) wird auch als "IseF" oder "Kinderschutzfachkraft" bezeichnet. Alle Bezeichnungen beziehen sich auf dieselbe Funktion gemäß § 8a SGB VIII. Unsere Weiterbildung qualifiziert Sie für diese wichtige Rolle, unabhängig davon, welcher Begriff in Ihrer Einrichtung verwendet wird.
Die Funktion der insoweit erfahrenen Fachkraft (IseF) ist im § 8a SGB VIII gesetzlich verankert. Der Gesetzgeber hat die Rolle der Kinderschutzfachkraft geschaffen, um Fachkräfte bei der Einschätzung von Gefährdungssituationen zu unterstützen. Unsere Weiterbildung qualifiziert Sie umfassend für diese verantwortungsvolle Aufgabe und vermittelt Ihnen alle rechtlichen Grundlagen für Ihre Tätigkeit als IseF.
Als ausgebildete Kinderschutzfachkraft übernehmen Sie eine zentrale Rolle im System des Kinderschutzes. Sie beraten Fachkräfte bei der Einschätzung von Gefährdungssituationen, unterstützen bei der Entwicklung von Schutzkonzepten und tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche die notwendige Hilfe erhalten. Die IseF-Weiterbildung befähigt Sie, diese anspruchsvolle Aufgabe mit fachlicher Sicherheit wahrzunehmen.
IseF: Abkürzung für "Insoweit erfahrene Fachkraft" nach § 8a SGB VIII
InsoFa: Alternative Abkürzung für die insoweit erfahrene Fachkraft
Kinderschutzfachkraft: Gängige Berufsbezeichnung für die nach § 8a SGB VIII qualifizierte Fachkraft
§ 8a SGB VIII: Gesetzliche Grundlage für den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 4 KKG: Regelung zur Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
Anmeldeschluss: 04.03.2026
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